Arbeitsunfall Berlin

Durch die Neustrukturierung des Durchgangsarztverfahrens ist die sogenannte H-Arzt Zulassung seit dem 1. Januar 2016 weggefallen.

Arbeitsunfälle und Schulunfälle können wir nur behandeln wenn:
-die Unfallverletzung nicht über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt.
-die Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr als eine Woche beträgt.
-die Verordnung von Heilmitteln (z.B. Physiotherapie) oder Hilfsmitteln (z.B. Gehstützen) nicht erforderlich ist
-keine Wiedererkrankung an Unfallfolgen vorliegt.

Ansonsten müssen sich Arbeitsunfälle und Schulunfälle bei einem sogenannten D-Arzt vorstellen.